AWO-Kreisverband zum BGH-Urteil: Betreuungsgeld wider Willen
Verden/Landkreis (hm). Die AWO im Landkreis Verden zum Urteil des Bundesgerichtshofs, dass Eltern, die zum Wunschtermin keinen Betreuungsplatz für ihre Kinder bekommen, grundsätzlich Anspruch auf Schadensersatz haben: „Das Urteil hat Signalwirkung, jetzt gilt es die richtigen Schlüsse daraus zu ziehen“, so Fritz-Heiner Hepke (Achim), Vorsitzender des AWO-Kreiverbandes und SPD-Kreispolitiker, zum Urteil des Bundesgerichtshofes.

„Der BGH unterstreicht mit seinem Urteil, dass der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz nicht nur der Bildung, Betreuung und Erziehung des Kindes dient, sondern auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtern soll. Eine größere Vereinbarkeit ist aber nicht durch mehr Geld für einzelne Eltern herzustellen, sondern nur mit einer flächendeckend besseren Finanzierung von Kitas und Kindertagespflege. Anderenfalls entsteht hier ungewollt ein Betreuungsgeld de luxe“ so Fritz-Heiner Hepke weiter.

„Die Lücke zwischen dem Wunsch nach einem Betreuungsplatz und der Anzahl der tatsächlich zur Verfügung stehenden Plätze liegt bei bundesweit rund 10%. Das zeigt: Der Betreuungsausbau ist noch lange nicht abgeschlossen – weder quantitativ noch qualitativ. Bei der Bewältigung dieser Aufgabe darf der Bund die Kommunen nicht alleine lassen. Eine regel- und dauerhafte Beteiligung des Bundes an den Kosten für Kitas und Kindertagespflege ist drängender denn je!“ so der AWO-Kreisvorsitzende abschließend.