Lohngerechtigkeitsgesetz ist sehr begrüßenswert
"Endlich haben die Unionsparteien ihren Widerstand gegen das geplante Lohngerechtigkeitsgesetz aufgegeben." Mit diesen Worten kommentierte der scheidende Verdener SPD-Kreistagsabgeordnete und Sprecher der sozialdemokratischen Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen im Landkreis Verden (AfA), Heinz Möller, die erzielte Einigung im Koalitionsausschuss in Berlin auf ein Gesetz zur Lohngerechtigkeit von Frauen und Männern.
Heinz Möller weiter: "Dieses Gesetz ist längst überfällig und wurde von der SPD-Arbeitnehmerorganisation seit langem gefordert. Schließlich gibt es nirgendwo in der EU eine derart große Ungerechtigkeit in der Bezahlung wie in Deutschland. Deshalb ist ein Gesetz zur Lohngerechtigkeit von Frauen und Männern ein enorm wichtiger Schritt, um Entgeltgleichheit und Geschlechtergerechtigkeit herzustellen.
Dass es dazu weiterer Schritte bedarf, steht außer Frage. So sollte der Auskunftsanspruch für alle Beschäftigten in allen Unternehmen gleich welcher Größe gelten, ebenso die Pflicht für Unternehmen, die eigene Entlohnung auszuwerten.
Die SPD-Arbeitnehmerschaft fordert weitere Schritte auf dem Weg zur tatsächlicher Geschlechterge-rechtigkeit. Dazu gehört, so Heinz Möller, wie im Koalitionsvertrag zwischen Unionsparteien und SPD vereinbart, das Teilzeitrecht weiterzuentwickeln und damit einen Anspuch auf eine befristete Teilzeit mit einem Rückkehrrecht auf Vollzeit einzuführen und Nachteile für Teilzeitbeschäftigte zu beseitigen.
Darüber hinaus wird eine tatsächliche Geschlechtergerechtigkeit nur erreicht, wenn es eine staatlich geförderte partnerschaftliche Aufgabenverteilung gibt, die es Männern erleichtert, Sorgearbeit zu übernehmen. Für Frauen verbessern sich damit die Chancen auf wirtschaftliche Unabhängigkeit und eine auskömmliche Rente.
Heinz Möller erinerte daran, dass schon in den Anfangsjahren der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands vor über 100 Jahren die Frauen gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit forderten. Es kann nämlich einfach nicht sein, dass die Entgeltlücke zwischen den Geschlechtern noch immer bei über 21 Prozent liegt.
Deshalb erwartet die AfA, fuhr Möller fort, dass das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet wird. Auf Grund iher Grundsätze und Programme fühlt sich die AfA gemeinsam mit der SPD in besonderer Weise dem Ziel der Geschlechtergerechtigkeit verpflichtet. Die AfA versteht transparente Vergütungsstrukturen als Teil eines modernen, nachhaltigen Personalmanagements, wozu es in den Unternehmen auch gehört, eine ehrliche Bilanz in Sachen innerbetrieblicher Geschlechtergerechtigkeit zu ziehen", findet AfA-Sprecher Möller.