Für die Medien- und Netzpolitische Kommission des SPD-Parteivorstandes erklären die beiden Vorsitzenden Heike Raab und Carsten Brosda zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Medienlandschaft:

Die Medien leisten einen sehr wichtigen Beitrag, den Herausforderungen der Corona Pandemie zu begegnen. Sie informieren über das Infektionsgeschehen und die Maßnahmen, die Pandemie einzudämmen. Ihr qualitativ breit gefächertes Programm, das neben Information auch Bildung, Kultur und Unterhaltung bietet, ist gerade jetzt unverzichtbar. Trotz dieser wichtigen Rolle gibt die aktuelle wirtschaftliche Situation in zahlreichen Medienhäusern Anlass zur Sorge. Denn der wachsenden öffentlichen Aufmerksamkeit stehen dramatische Einbrüche bei den Werbeeinnahmen gegenüber. Dieser negativen Entwicklung darf die Medienpolitik nicht tatenlos zusehen. Gerade jetzt müssen wir uns um die Vielfalt der Medienangebote kümmern. Konkret!

Privater Rundfunk
Die Medien- und Netzpolitische Kommission begrüßt die Bemühungen, die die Rundfunkkommission unter Vorsitz von Rheinland-Pfalz bereits unternommen hat. Es ist sinnvoll, die privaten Rundfunkanbieter von Verbreitungskosten zu entlasten. Die Medien- und Netzpolitische Kommission fordert eine auf drei Monate befristete hälftige Übernahme der Verbreitungskosten über UKW und DAB+ aller privaten Hörfunkveranstalter im Rahmen der Maßnahmenpakete des Bundes sowie den Wegfall der Frequenzschutzabgabe für den Zeitraum 2017 bis 2021. Parallel dazu braucht es neue Möglichkeiten, gerade die Verbreitung von lokalen und regionalen Inhalten zu unterstützen.

Verlage
Die Medien- und Netzpolitische Kommission begrüßt, dass die staatliche Förderung für die Zustellkosten im Bundeshaushalt etabliert wurde. Dafür sind bisher 40 Millionen Euro in 2020 vorgesehen. Um wirksam zu helfen, muss die Förderung erstens zügig freigegeben und zweitens perspektivisch substantiell auf mindestens 100 Millionen Euro jährlich erhöht werden. Unabhängig davon ist es erforderlich, dass nicht aus kurzfristigen Erwägungen aufgrund der Krise Investitionen in die Zukunft zurückgefahren werden. Staatliche Förderangebote sollten daher immer auch die notwendigen Innovations- und Digitalisierungsschritte in den Blick nehmen. Entscheidend ist, dass wir journalistische Arbeit unabhängig vom konkreten Verbreitungsweg ermöglichen und unterstützen. Unser Ziel ist, dass die regionale Vielfalt journalistischer Angebote auch in Zukunft flächendeckend erhalten bleibt.

Öffentlich-rechtlicher Rundfunk
Für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist angesichts der allgemeinen wirtschaftlichen Lage und der Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt – unter Umständen mit zeitlicher Verzögerung – eine negative Beitragsentwicklung zu erwarten. Deshalb ist es umso dringlicher, die von der KEF empfohlene Beitragsanpassung jetzt wie geplant umzusetzen. Bestrebungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, gerade seinen digitalen Angebote auszuweiten, begrüßen wir.

Filmproduktionen
Die Medien- und Netzpolitische Kommission begrüßt, dass ARD und ZDF sich in der Verantwortung sehen, den Produzenten entgegenzukommen. Weitere Hilfsmaßnahmen sind dringend erforderlich. In einem ersten Schritt ist wichtig, dass die laufende Förderung (insbesondere von Produktion und Verleih) zum Beispiel durch den Verzicht auf Rückzahlung von Fördermitteln oder Übernahme von Mehrkosten gesichert wird. Zugleich ist die Filmförderanstalt gefordert - sofern die Schließung von Kinos weiter anhält – eine parallele Ausspielung von Kinofilmen auf verschiedenen Ausspielwegen unter Flexibilisierung des Fristenregimes zu ermöglichen. Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien sollte ggf. kurzfristige Maßnahmen (ggf. auch im Filmfördergesetz) – ergreifen, die die Refinanzierung von Kinofilmen erleichtert.
Die Medien- und Netzpolitische Kommission fordert die einschlägigen Versicherungen dazu auf, auch künftig für Covid-19 bedingte Produktionsausfälle einzustehen.

Kinos
Die Medien- und Netzpolitische Kommission begrüßt, dass die Bundesregierung Kinos, die in den letzten drei Jahren Kinoprogrammpreise erhalten haben, mit insgesamt 5 Mio. Euro unterstützt und zugleich die Kinoprogrammpreise für dieses Jahr auf 2 Mio. Euro erhöht. Gleichfalls ist ein Stufenplan zur Wiedereröffnung von Kinos unter Beachtung von Hygiene- und Arbeitsschutzstandards zu ergreifen. Dazu sollten Bund und Länder in Gespräche eintreten, wie die vielfältige und kulturell wertvolle Kinolandschaft in der Pandemie, z.B. im Rahmen eines Kinoinfrastrukturbeitrags, erhalten werden kann.

Kultur- und Filmproduktionen
Die Medien- und Netzpolitische Kommission begrüßt, dass die Berufsgenossenschaften in enger Abstimmung mit dem Arbeitsschutzstab beim BMAS arbeitsschutzrechtliche Empfehlungen vorlegt, die Kulturproduktionen (u.a. Film, Theater/ Schauspiel, Oper) in der Pandemie ermöglichen sollen und zugleich Beschäftigte schützen. Dazu ist eine enge Abstimmung mit den Ländern zu suchen.