Zum jüngsten Urteil des Bundesverfassungs-gerichts über die 13. Atomgesetz-Novelle hat SPD-Kreisvorsitzender Bernd Michallik (Langwedel) kritisch Stellung bezogen. SPD-Finanzexperte Michallik dazu konkret:

Der Atomausstieg ist im Wesentlichen rechtens und verfassungskonform, hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Das ist eine positive Nachricht. Allerdings müssen die Energiekonzerne wegen des beschleunigten Atomausstieg nach der Reaktor-Katastrophe von Fukushima eine "angemessene" Entschädigung erhalten. Das ist die schlechte Nachricht, und das hat alleine Bundeskanzlerin Merkel mit der damaligen Regierungsmehrheit aus CDU/CSU und FDP zu verantworten, rügt der SPD-Kreisvorsitzende.

Deren Zick-Zack-Kurs im der Atompolitik wird die Steuerzahler nämlich letztlich Milliarden kosten. Das wäre nicht nötig gewesen, folgert Bernd Michallik, denn SPD und Grüne hatten unter Bundeskanzler Gerhard Schröder 2002 einen verfassungskonformen Atomausstieg verein- bart mit jedem Atomkrftwerk gesetzlich zugewiesenen Stromkontingenten.

Diesen Weg hatten Kanzlerin Merkel sowie CDU/CSU und FDP dann mit dem "Ausstieg aus dem Ausstieg" verlassen, um nach der Atomkatastrophe in Japan 2011 flugs den "Ausstieg aus dem Ausstieg" zu verkünden. Wenn nun also aufgrund dessen die Atomkonzerne für ihre Investitionen entschädigt werden müssen, tragen hierfür Frau Merkel und die CDU/CSU und FDP als damalige Regierungskoalition die Schuld, stellt Michallik kritisch fest.