Die Zahlung des Mindestlohns bei Minijobs wird häufig umgangen. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Studie der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung. Der Mindestlohn ist auch bei Minijobs als absolute Lohnuntergrenze zu sehen, so der Sprecher der sozialdemokratischen Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen im Landkreis Verden Heinz Möller und sieht schnellen politischen Handlungsbedarf für die verantwortlichen Aufsichtskräfte in Bund und bei den Ländern.

SPD-Sozialpolitiker Möller weiter: "Geringfügig Beschäftigte dürfen nicht zu Beschäftigten zweiter Klasse degradiert werden. Aus Sicht der AfA helfen nur wirksame Kontrollen und die grundsätzliche Eindämmung von Minijobs. Minijobs erfüllen schließlich nur selten die erhoffte Brückenfunktion in voll sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Und auch, wenn die Minijobs einigen Menschen dazu dienen, sich etwas dazu zu verdienen, muss natürlich sichergestellt werden, dass wenigstens der Mindestlohn gezahlt wird. Hier ist die Politik gefordert, bessere gesetzliche Regelungen zu schaffen, die nicht einfach so risikolos umgangen werden können, wie es offensichtlich jetzt der Fall ist", fordert der AfA-Sprecher.

Möller weist ferner darauf hin, dass die betroffenen Minijobber, meist Frauen, mehrfach benachteiligt werden. Nicht nur wird ihnen der gesetzlich zustehende Lohn vorenthalten, sie haben zudem ein erhöhtes Risiko später in Altersarmut zu rutschen. Auch wenn für einige Personengruppen Minijobs für einen begrenzten Zeitraum das richtige Instrument sein mögen, ist es nicht tragbar, dass geringfügig Beschäftigte hinsichtlich der Bezahlung und weiterer Arbeitnehmerrechte systematisch benachteiligt werden, schimpft der AfA-Sprecher.