
12. November 2021: Neue Niedersächsische Bauordnung mit Kreisverdener Anregungen geändert
So wurde das klimaschonende Bauen mit Holz nach dem Vorbild von Baden-Württemberg erleichtert. „Das ist wichtig, weil Holzhäuser eine deutlich bessere Klimabilanz haben als Betongebäude“, so Dörte Liebetruth. Außerdem werden sogenannte Mini-Windanlagen bis 15 Meter Höhe in Gewerbegebieten und im Außenbereich mit der Änderung der Niedersächsischen Bauordnung verfahrensfrei gestellt. Die neue Solaranlagenpflicht auf Gewerbeneubauten sei ein guter Start, Sonnenenergie verstärkt zu nutzen – mehr müsse aber folgen, so Liebetruth. Oft sei der Wunsch nach schnelleren Baugenehmigungsverfahren an sie herangetragen worden. Mit der jetzt beschlossenen Gesetzesänderung sei Niedersachsen das erste Bundesland, so Liebetruth, das Baugenehmigungsverfahren voll digitalisiere. Die elektronische Bauakte ermögliche wesentlich schnellere Entscheidungsprozesse. Ziel sei es, damit den Bau von dringend benötigten Wohnungen zu beschleunigen. Die Änderungen der Niedersächsischen Bauordnung treten zum 1. Januar 2022 in Kraft. Ergänzend zum Landtagsbeschluss dieser Woche wurde zwischen den Regierungsfraktionen eine Bundesratsinitiative vereinbart, mit der sogenannte „Tiny Houses“, wie sie auch im Landkreis Verden gebaut und genutzt werden, künftig einfacher eine Baugenehmigung für Standortwechsel bekommen können sollen.
