"Endlich haben CDU und CSU die hartnäckige Blockade des Lohngerechtigkeitsgesetzes von Ministerin Manuela Schwesig aufgegeben. Damit kann diese wichtige Regelung endlich kommen." Mit diesen Worten haben der Sprecher der sozialdemokratischen Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen im Landkreis Verden (AfA), Heinz Möller, und der AfA-und Verdi-Kreisvorsitzende, Dietmar Teubert, die Verabschiedung dieser Regelung im Bundeskabinett begrüßt.

"Auf dem Weg zum Schließen der Entgeltlücke zwischen Männern und Frauen müssen diesem wichtigen Schritt nun bald weitere folgen", fordert Möller seitens der SPD-Arbeitnehmerorganisation.

Seit über 50 Jahren sei das Gebot des Gleichberechtigungsgrundsatzes für Frauen und Männer geltendes Recht, bringt Teubert in Erinnerung. "Aber in der betrieblichen Praxis wurde dieses Gebot nicht umgesetzt. Nach wie vor klafft eine deutliche Lohnlücke zwischen den Geschlechtern bei gleicher und gleichwertiger Arbeit. Aktuell liegt diese bei 21 Prozent. Selbst wenn man strukturelle Nachteile abzieht, bleiben sieben Prozent Lohndiskriminierung übrig", so Gewerkschafter und Sozialdemokrat Teubert.

Mit dem Gesetz werden private Arbeitgeber mit mehr als 500 Beschäftigten nun aufgefordert, betriebliche Verfahren zur Überpüfung von Entgeltgleichkeit durchzuführen. Außerdem sieht der Gesetzentwurf eine Berichtspflicht über Frauenförderung und Entgeltgleichheit für diese Arbeitgeber vor. Darüber hinaus wird mit dem Gesetzentwurf ein individueller Auskunftsanspruch für Beschäftigte in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten einfeführt.

"Insgesamt werden mit diesem Gesetzentwurf auch die Aufgaben und Rechte der betriebchen Interessenvertretung konkretisiert und gestärkt", informiert AfA-Sprecher Möller. "Das Gesetz ergänzt die langjährigen AfA-Forderungen für mehr Lohngerechtigkeit. Dazu gehören unter anderem die sozialdemokratischen Erfolge zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und zur Einführung ener gesetzlichen Quote für Frauen in Führungspositionen. Auch die aktuellen Gesetzesinitiativen zu einem Rückkehrrecht von Teilzeit auf Vollzeit und zur Aufwertung der Pflegeberufe zielen in diese Richtung", lobt Möller.

Aus Sicht des AfA-Kreisvorsitzenden und Gewerkschafters Teubert müssen der neuen Regelung allerdings bald weitere Schritte folgen, "Wichtig ist, dass die Unternehmen künftig verbindlich verpflichtet werden, ihre Entgeltpraxis zu überprüfen und Benachteiligungen systematisch abzubauen", mahnt Verdi-Kreisvorsitzender Teubert an.