Mit der Fortschreibung des Landesnahverkehrsgesetzes stärkt die SPD-Landtagsfraktion den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) nachhaltig, findet SPD-Kreisvorsitzender Bernd Michallik. Dies ist auch eine gute Nachricht für den ländlichen Raum, so der Langwedeler SPD-Kreispolitiker erfreut.

Der konkrete Grund: „Zusätzlich zur Fortschreibung der Mittel für die Schülerverkehre in Höhe von 90 Millionen Euro will die SPD-Landtagsfraktion mit dem Gesetz 20 Millionen Euro zusätzlich einsetzen, um modernen ÖPNV in der Fläche zu entwickeln“, erläutert dazu Bernd Michallik diese Nachricht aus Hannover.

Das Gesetz wird von der Rot-Grünen Regierungskoalition in der nächsten Sitzung des niedersächsischen Landtages im Juni eingebracht. Sozialdemokrat Michallik: „Ministerpräsident Stephan Weil und Verkehrsminister Olaf Lies haben in Berlin erfolgreich über die Aufstockung der Regionalisierungsmittel auf über acht Milliarden Euro jährlich, deren jährliche Dynamisierung und einen höheren Anteil für Niedersachsen verhandelt.“

Dadurch ergeben sich für die niedersächsische Verkehrspolitik im Bereich straßengebundener ÖPNV und den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) sehr gute Perspektiven für die Ausgestaltung der Mobilität für den Bürger. „Das gilt sowohl in den urbanen als auch gleichermaßen in den ländlichen Regionen.“

Wichtig sei zudem, so SPD-Kreischef Michallik, die Beseitigung der finanziellen Gerechtigkeitslücke zwischen den drei Aufgabenträgern Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen (LNVG), wozu der Landkreis Verden gehört, die Region Hannover und der Zweckverband Braunschweig, um aufgabengerecht zu finanzieren.

Als neue zweite Säule sieht der Gesetzentwurf weitere 20 Millionen Euro vor, die nach Fläche und Bevölkerungsentwicklung und Demographie bemessen wird. Bernd Michallik: „Die zusätzlichen Mittel sollen insbesondere für die Entwicklung von Angeboten mit flexiblen Bedienformen verwendet werden, wie zum Beispiel Bürgerbusse oder Sammeltaxen.“

„Diese dürfen“, laut Informationen von Bernd Michallik aus Hannover, „aber auch für andere Maßnahmen der jeweiligen kommunalen Aufgabenträger eingesetzt werden, mit denen der straßengebundene öffentliche Personennahverkehr qualitativ oder quantitativ weiterentwickelt wird.“ Das kann auch Rabattierungen für den Sekundarbereich II in der Schülerbeförderung bedeuten.