Wirtschaftsforum der SPD begrüßt Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs / Erneuerbare-Energien-Gesetz umfasste keine Beihilfen
Berlin, 28. März 2019 – Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute entschieden, dass das deutsche Fördersystem erneuerbarer Energien nicht unter das EU-Beihilferegime fällt. Damit bestätigt das oberste Gericht der Europäischen Union die Rechtsauffassung der Bundesregierung und erklärt einen Beschluss der EU-Kommission für nichtig, wonach das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) von 2012 staatliche Beihilfen umfasste. Deutschland legt mit Erfolg Rechtsmittel ein
„Die Bundesregierung hat durch alle Instanzen hindurch die Meinung vertreten, dass die Ausgestaltung des EEG keine beihilferelevanten Inhalte birgt“, sagt die Vizepräsidentin des Wirtschaftsforums der SPD, Prof. Dr. Ines Zenke. „Die Entscheidung des EuGH von heute stärkt die energiepolitische Souveränität der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Den Mitgliedern steht nationaler Gestaltungsspielraum bei der Förderung der erneuerbaren Energien zu. Das muss respektiert werden. Im Übrigen reicht die Bedeutung des Urteils noch viel weiter. Es betrifft zum Beispiel auch die Kraft-Wärme-Kopplung.“
Umlagesystem spricht gegen Beihilfecharakter
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz aus dem Jahr 2012 sah die Förderung von Unternehmen vor, die Strom aus erneuerbaren Energiequellen erzeugen. Finanziert wurde die Förderung über eine Umlage, die in der Praxis letztlich von Stromverbrauchern gezahlt wurde. Da die EEG-Förderung eben nicht aus staatlichen Mitteln finanziert sei, sondern über ein privatwirtschaftliches Umlagesystem durch den Verbraucher, sei kein Beihilfecharakter zu erkennen, argumentierte der EuGH heute.
Ausgleichsregelung für Unternehmen bestätigt
Bestimmte energieintensive Unternehmen, etwa der chemischen sowie der Stahl- und Aluminiumindustrie, waren von der Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz befreit. Nach der Entscheidung des EuGH ist auch diese Teilbefreiung der Industrie von der Zahlung keine staatliche Beihilfe. „Insofern ist das EuGH-Urteil auch eine Bestätigung für die besondere Ausgleichsregelung, die dafür sorgt, dass energieintensive Unternehmen im internationalen Wettbewerb bestehen können“, so Zenke weiter.