Das Antidiskriminierungsgesetz (AGG) muss weiterentwickelt und besser werden, hat Karin Hanschmann für den Kreisvorstand der sozialdemokratischen Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen im Landkreis Verden (AfA) unter Bezug auf den von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes vorgestellten Evaluationsbericht am Dienstag in Verden gefordert.

Die Verdener SPD-Ratsfrau Hanschmann begründete die Forderung der SPD-Arbeitnehmerorganisation wie folgt: "Das AGG hat - trotz einiger Defizite - unser Land voran gebracht. Es ist gut, dass es eine klare Gesetzgebung gibt, die Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, des Alters, einer Behinderung, der Rasse oder ethnische Herkunft, der Religion, der Weltanschauung oder der sexuellen Identität ahndet. Statt auf die damals von den Arbeitgebern befürchtete Klagewelle blicken wir heute auf eine Rechtspraxis zurück, die verdeutlicht, was unter Diskriminierung in der Arbeitswelt und im gesellschaftlichen Bereich tatsächlich zu verstehen ist", so Karin Hanschmann rückblickend.

Um sich besser gegen Diskriminierung wehren zu können, sind allerdings Verbesserungen geboten. Die Betroffenen brauchen mehr Zeit, um sich über ihre Rechte zu informieren. Deshalb sollte die Frist, in der Ansprüche geltend gemacht werden müssen, von zwei auf sechs Monate ausgedehnt werden.

Überdies sind die im AGG vorgesehenen innerbetrieblichen Beschwerdestellen in der Praxis kaum vorhanden. Hier sind die Arbeitgeber gefordert. Sie sollten in ihren Betrieben dafür sorgen, dass diese Stellen eingerichtet und mit kompetenten Ansprechpartnern ausgestattet werden, findet Hanschmann.

Neben den innerbetrieblichen Beschwerdestellen braucht es aber auch kommunale und regionale Beratungsstrukturen, um von Diskriminierung Betroffene zu unterstützen. Generell sollte das AGG um ein Verbandsklagerecht erweitert werden, um diskriminierende Sachverhalte besser klären zu können, schlägt die SPD-Kommunalpolitikerin für die AfA abschließend vor.