Jantz-Herrmann und Liebetruth gegen Erdgasförderung in Wasserschutzgebieten
Verden/Landkreis (hm). In ihrer Presseinformation vom 11. März hatte die Bürgerinitiative "Walle gegen Gasbohren" die politisch Verantwortlichen aufgefordert, sich klar gegen eine weitere Bohrstelle in Scharnhorst und anderswo zu positionieren. Die SPD-Bundestagsabgeordnete Christina Jantz-Herrmann und die SPD-Landtagskandidatin Dr.Dörte Liebetruth sind sich einig:
"Der Trinkwasserschutz muss absoluten Vorrang vor der Erdgasförderung haben. Erdgasförderung in jeder Art von Wasserschutzgebieten lehnen wir deshalb ab."
Durch die neue Fracking-Gesetzgebung des Bundes sind zwar Trinkwassergebiete, nicht aber alle Wasserschutzgebiete zu Verbotszonen erklärt worden. Auf Bundesebene will sich die SPD-Bundestagsabgeordnete Christina Jantz-Herrmann deswegen weiter für ein generelles Verbot der Erdgasförderung in jeglicher Art von Wasserschutzgebieten einsetzen; bei der Überarbeitung der Fracking-Gesetzgebung im vergangenen Jahr war ein solches Verbot noch nicht durchsetzbar.
Bis ein generelles Verbot der Erdgasförderung in Wasserschutzgebieten durchgesetzt ist, macht sich die stellvertretende SPD-Kreistagsfraktionsvorsitzende Dörte Liebetruth dafür stark, sämtliche zur Verfügung stehenden Mittel auszuschöpfen, um neue Bohrstellen in Wasserschutzgebieten wie in Scharnhorst zu verhindern. "Aufgrund der seit Februar 2017 geltende Rechtslage muss eine umfassende Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden, bevor der Landkreis als Wasserbehörde nach Wasserrecht sein Einvernehmen erklären kann. Das bringt zumindest mehr Transparenz und die Chance, gemeinsam politischen Druck gegenüber den Förderunternehmen aufzubauen."
Darüber hinaus wollen sich Liebetruth und Jantz-Herrmann auf Landes- und Bundesebene weiter für eine umfassende und unabhängige Kontrolle von Erdgasförderaktivitäten einsetzen. Liebetruth weist darauf hin, dass sich durch die Erdgasförderung geschädigte Bürgerinnen und Bürger in Streitfällen schon jetzt an eine Schlichtungsstelle des Landes Niedersachsen wenden können.