"Niedersächsische Kommunen erhalten in diesem Jahr insgesamt rund 30 Mio. Euro vom Land als Ausgleich für Kosten, die ihnen im Rahmen der Einführung der inklusiven Schule entstehen. 2015 hatten die Gemeinden bereits eine Zahlung von insgesamt 11,7 Millionen Euro erhalten", informiert Uwe Santjer, SPD-Landtagsabgeordneter aus Cuxhaven.

Über die Landkreise erhalten die Kommunen Mittel für ihre Aufgaben als Schulträger bzw. als örtlicher Sozialhilfeträger und als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Grundlage der Zahlungen ist ein entsprechendes Gesetz wegen der Einführung der inklusiven Schule in Niedersachsen, das im November vergangenen Jahres verabschiedet wurde und dem eine Vereinbarung zwischen der Landesregierung und den kommunalen Spitzen­verbänden vorangegangen war. Im Gesetz vorgesehen ist ein finanzieller Ausgleich für die Sachleistungen an öffentlichen Schulen der Kommunen, der ab dem Haushaltsjahr 2016 jährlich 20 Millionen Euro beträgt. Die Höhe der finanziellen Leistungen, die die einzelne Kommune über die Zahlung an den jeweiligen Landkreis erhält, orientiert sich an der Zahl der Schülerinnen und Schüler im Primarbereich und im Sekundarbereich I, ohne Berücksichtigung der Förderschulen.

Darüber hinaus zahlt das Land den örtlichen Trägern der Sozialhilfe und den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe als freiwillige Leistung eine jährliche Inklusionspauschale, um sie bei weiteren Kosten im Zusammenhang mit der inklusiven Schule zu unterstützen. Hier sind ab dem Haushaltsjahr 2016 jeweils 10 Millionen Euro vorgesehen.

Die inklusive Schule, die in Niedersachsen seit dem Schuljahr 2013/2014 schrittweise eingeführt wird, erfordert in vielen Fällen eine Umgestaltung der von den kommunalen Schulträgern vorzuhaltenden Schulen. Bei den Kommunen entstehen vor allem Mehrausgaben für die Herstellung von Barrierefreiheit, z.B. durch den Einbau von Rampen, Aufzügen, optischen und taktilen Leitsystemen und - in vielen Fällen - für die Bereitstellung zusätzlicher Unterrichtsräume etwa für die Arbeit in Kleingruppen. Je nach Behinderung der Schülerinnen und Schüler können die inklusionsbedingten Mehrkosten sehr unterschiedlich ausfallen. Hinzu kommt über die Inklusionspauschale die systemische Unterstützung der schulischen Inklusion.

Landkreis/Kreisfreie Stadt Summe der Leistungen

  • Landkreis Cuxhaven 753.601 €
  • Landkreis Rotenburg (Wümme) 679.302 €
  • Landkreis Heidekreis 569.570 €
  • Landkreis Osterholz 455.790 €
  • Landkreis Stade 824.896 €
  • Landkreis Verden 550.733 €