PRESSEINFORMATION DER SOZIALDEMOKRATISCHEN PARTEI DEUTSCHLANDS LANDESVERBAND NIEDERSACHSEN
NEBENTÄTIGKEITEN VOLLSTÄNDIG OFFENLEGEN: SPD WILL REGELN FÜR NIEDERSÄCHSISCHE ABGEORDNETE VERSCHÄRFEN
Nach den Enthüllungen um dubiose Geschäfte in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat die SPD Niedersachsen im Rahmen ihrer Frühjahrsklausur beschlossen, sich für mehr Transparenz von Nebentätigkeiten der niedersächsischen Landtagsabgeordneten einzusetzen. „Jede Wählerin und jeder Wähler hat das Recht zu erfahren, ob und falls ja, welchen Nebentätigkeiten Abgeordnete im Niedersächsischen Landtag in welchem Umfang nachgehen“, sagt Generalsekretärin Hanna Naber. Die SPD setzt bei dem Vorhaben auch auf die Unterstützung der niedersächsischen CDU.
Zum Abschluss der zweitätigen Frühjahrsklausur hat sich der Landesvorstand der SPD Niedersachsen einstimmig den Vorschlägen der Generalsekretärin Hanna Naber für mehr Transparenz bei Nebentätigkeiten von Abgeordneten des Niedersächsischen Landtags angeschlossen. Der Vorstand der SPD Niedersachsen spricht sich für weitreichende Änderungen der Verhaltensregeln für Mitglieder des Niedersächsischen Landtages aus.
Besonders der finanzielle und zeitliche Umfang von Nebentätigkeiten soll nach Meinung der SPD Niedersachsen zukünftig genau angegeben werden. Bislang gibt es einen sogenannten Schwellenwert für eine Anzeigepflicht gegenüber der Landtagspräsidentin bei einem Wert von 1000 Euro pro Monat bzw. 10.000 Euro pro Jahr. Die SPD Niedersachsen spricht sich dafür aus, dass der Schwellenwert entfällt und Nebeneinkünfte ab dem ersten Euro angezeigt werden. Damit geht einher, dass die Angabe nicht mehr im Rahmen der zehn Stufen erfolgen soll. Zudem sollen die Einnahmen nicht nur gegenüber der Landtagspräsidentin, sondern auch gegenüber der Öffentlichkeit offengelegt werden. Ebenfalls soll nach den Vorschlägen der SPD der zeitliche Umfang der ausgeübten Nebentätigkeiten angegeben werden, um zu überprüfen, dass das Mandat im Mittelpunkt der Arbeit der Abgeordneten steht. Beteiligungen an Kapital- und Personengesellschaften sollen bereits ab fünf Prozent der Stimmrechte angegeben werden. Bisher ist dies erst ab einer Beteiligung von 25 Prozent notwendig.
Generalsekretärin Hanna Naber sagt dazu: „Ich freue mich, dass wir als SPD Niedersachsen diese weitreichenden Vorschläge beschlossen haben. Nun werden wir uns für eine Verschärfung der Regeln einsetzen. Es geht darum, das Vertrauen der Menschen in unsere Abgeordneten zu erhalten und zu stärken. Die Bürgerinnen und Bürger sind unsere Arbeitgeber und sie haben ein Recht darauf, diese Informationen transparent zu erhalten. Wir erwarten zu diesem Thema übrigens auch von unserem Koalitionspartner eine klare Haltung. Der Fall Roy Kühne zeigt, dass die niedersächsische CDU sich mit solchem Fehlverhalten befassen muss. Es ist im eigenen Interesse der CDU, sich unserer Transparenz-Offensive anzuschließen. Gemeinsam können wir in Niedersachsen schärfere Regeln durchsetzen – die SPD ist dazu jedenfalls bereit.“