Im aktuellen September-Plenum haben wir mit einem gemeinsamen Entschließungsantrag der Landtagsfraktionen von SPD und CDU auf die wachsende Unsicherheit bei Vereinen in Bezug auf die seit Mai 2018 geltende Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union reagiert.

Im Zeitalter der Digitalisierung war es richtig und notwendig, den Datenschutz zu stärken. Das darf aber nicht zu Lasten der mehr als 56.000 Vereine in Niedersachsen gehen. Diese Vereine werden ganz überwiegend ehrenamtlich geführt und sind mit der Umsetzung der neuen Verordnung vielfach überfordert.

Mit dem Entschließungsantrag wird die Landesdatenschutzbeauftrage unter anderem dazu aufgefordert, die niedersächsischen Vereine besser bei der Umsetzung der DSGVO zu beraten und eine möglichst unkomplizierte Handreichung zu entwickeln.

Außerdem fordern wir, dass Vereine bei einem erstmaligen Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung nicht sofort sanktioniert werden. Stattdessen soll die Landesdatenschutzbeauftragte die betroffenen Vereine umfassend beraten und ertüchtigen, um zukünftige Verstöße zu vermeiden. Wir dürfen es nicht zulassen, dass ehrenamtliches Engagement auch hier bei uns im Landkreis Verden durch die Angst vor der DSGVO abgewürgt wird.

Ähnliches gelte auch für die verpflichtende Ernennung einer oder eines Datenschutzbeauftragten in allen Vereinen. Auch wenn unsere Vereine in vielen Fällen aufgrund ihrer Größe keinen Datenschutzbeauftragen ernennen müssen, muss der Bund dringend eine Ausnahmeregelung für ehrenamtlich geführte Vereine auf den Weg bringen, die sie von dieser Verpflichtung befreit.